Hausordnung und unsere Werte

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An dieser Schule leben wir...

 

… ein friedliches und respektvolles Miteinander.

Wir lösen Streit mit Worten, die niemanden verletzen.

… Toleranz.

Wir nehmen jede Person so wie sie ist, solange niemand jemandem schadet.

Alle sind anders.

… Partizipation und Teilhabe.

Wir lernen ein selbst- und mitbestimmtes sowie solidarisches Leben zu führen.

Alle dürfen ihre Ideen und Meinungen einbringen.

… einen ganzheitlichen Blick aufs Kind.

Bei uns sind nicht nur die schulischen Leistungen wichtig, sondern die gesamte Lebenswelt der Kinder.

… Vielfalt.

Bei uns lernen viele unterschiedliche Kinder von- und miteinander.

Das ist super!

… Inklusion.

Bei uns lernen Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen.

… Transparenz

Wir reden miteinander und alles darf bei uns erfragt werden.

… Beständigkeit und Weiterentwicklung.

Wir probieren immer wieder Neues aus und entwickeln uns weiter.

Was sich bewährt hat, behalten wir.

… Reflektion.

Wir hinterfragen, was wir tun.

… Zivilcourage.

Wir schauen hin und handeln.

… Empathie.

Wir fühlen uns in andere ein und versuchen ihre Sichtweise zu verstehen.

Jedes Thema kann von jeder Person unterschiedlich betrachtet werden.


 

… Wertschätzung.

Wir schätzen wert, dass alle versuchen ihr Bestes zu geben.

… die Verbindung von Gemeinschaft und Individualität.

Wir achten unsere gemeinsamen Regeln und nehmen Rücksicht aufeinander. Dabei dürfen sich alle persönlich frei entfalten.

… Potentialentdeckung und -förderung.

Wir entdecken Begabungen und Potentiale und fördern diese auf eine vielfältige Art und Weise.

… Unterstützung und Hilfe für alle.

Wir sind füreinander da, sowohl im Unterricht als auch darüber hinaus.

… Persönlichkeitsentwicklung.

Wir können uns im Unterricht, bei Projekten und in Arbeitsgemeinschaften entfalten und ausprobieren.

… Meinungsbildung- und äußerung.

Wir können unsere eigene Meinung respektvoll und wertschätzend äußern.

Alle werden ermutigt, die Meinung der anderen kritisch zu hinterfragen.

… den achtsamen Umgang mit unserer Umwelt und ihren Ressourcen.

Wir versuchen so zu handeln, dass wir unsere Natur schützen.

… Kreativität.

Wir geben Raum für ungewöhnliche Ideen.

… Gesundheit.

Wir achten auf unseren Körper und unsere Gefühle.

… Zuversicht und Freude.

Wir glauben, dass wir die Herausforderungen der Zeit gemeinsam meistern können.



...und unsere Werte nochmals gesammelt: HIER.

 

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Hausordnung 

der Grundschule „Am Priesterweg“

 

Präambel

 

Alle Beteiligten des Schulbetriebes sind aufgefordert, die Regeln eines gemeinsamen Zusammenlebens zu berücksichtigen. Schulpersonal und SchülerInnen wirken an einer wertschätzenden und respektvollen Gestaltung des Schullebens mit. Lehrkräfte versuchen die SchülerInnen auf eine selbstverantwortliche, wirksame und nachhaltige zu gestaltende Zukunft vorzubereiten. Hilfsbereitschaft und respektvoller Umgang aller Schulbeteiligten ist die Voraussetzung für ein förderliches Schulklima. Niemand darf beim Lernen gestört oder behindert werden. Bei Konflikten suchen alle Beteiligten nach fairen und konstruktiven Lösungen. Konflikte sind zunächst zwischen den Beteiligten direkt zu besprechen. Die MitarbeiterInnen der Schulsozialarbeit können hierbei als Unterstützung hinzugezogen werden. Die Beschwerdehierarchie ist in Konfliktfällen angemessen zu beachten (siehe Kommunikationsmanagement).

 

A Geltungsbereich

 

Diese Hausordnung gilt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs, am außerschulischen Lernort und für die gesamte Dauer der schulischen Veranstaltungen. Bei schulischen Veranstaltungen im Ausland ist zusätzlich das dort geltende nationale Recht zu beachten. Es gelten bei außerschulischen Projekten und Unterrichtseinheiten neben dieser Hausordnung die jeweilige Hausordnung der externen Ausbildungsstätte und die Anordnungen der dort verantwortlichen Personen.

 

B Allgemeine Bestimmungen

 

Grundsatz

Jede Lehrperson und alle SchülerInnen der Grundschule „Am Priesterweg“ tragen durch ihr Verhalten dazu bei, dass die Schule ihren Aufgaben gerecht wird. In der Schule üben die Schulleiterin oder ihre Vertreterin das Hausrecht aus. Jede unterrichtende Lehrkraft vertritt in ihrem Bereich die Schulleitung in der Ausübung des Hausrechts. SchülerInnen haben den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten. Das Lehrerzimmer wird von SchülerInnen nur nach Aufforderung betreten.

Wahrnehmung der Schülerplichten/ Unterstützung durch die Eltern

Für die Erfüllung der Schulpflicht sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die Schule arbeitet eng mit den Erziehungsberechtigten zusammen. Dabei achtet sie auf das Recht und die Pflicht der Erziehungsberechtigten zur Erziehung ihrer Kinder. Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass die SchülerInnen ausgeschlafen und lernfähig zur Schule kommen. Sie geben den Kindern ein gesundes Frühstück und zuckerfreie Getränke mit in die Schule. Der Umwelt zuliebe werden Einwegverpackungen vermieden und wiederverwendbare Trinkflaschen und Brotdosen genutzt. 

Kontaktaufnahme der Erziehungsberechtigten mit Lehrkräften

Besteht seitens der Erziehungsberechtigten der Wunsch Kontakt zu einer Lehrkraft aufzunehmen, erfolgt das über die jeweilige Dienst-E-Mail der Lehrkraft oder über das Hausaufgabenheft des Kindes. Lehrkräfte rufen regelmäßig ihre Dienst-Email ab und nehmen ggf. Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf. Die Dienst-E-Mailadressen der einzelnen Fachlehrkräfte werden zu Beginn eines Schuljahres von der Klassenlehrkraft an die Erziehungsberechtigten weitergeleitet. Erziehungsberechtigte sehen von einer telefonischen Kontaktaufnahme am Abend und am Wochenende ab. E-Mails werden von den Lehrkräften erst nach Unterrichtsschluss gelesen. Innerhalb von 2 Werktagen erfolgt in der Regel eine Erstreaktion zum Anliegen der Erziehungsberechtigten. Anfragen und Informationen, welche über das Hausaufgabenheft kommuniziert werden, nehmen die Lehrkraft und die Erziehungsberechtigten mit Unterschrift zur Kenntnis.

Notfälle

Auf dem gesamten Schulgelände gelten die Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Brandschutzordnung der Grundschule „Am Priesterweg“. Die SchülerInnen beachten die Alarmzeichen und informieren sich auf den Fluchtplänen, die im Schulgebäude aushängen, über Fluchtwege und Sammelplätze. Die notwendigen Unterweisungen für das Verhalten bei Notfällen und Alarm erfolgen halbjährlich und werden im digitalen Klassenbuch dokumentiert. 

Haftung

Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel sind schonend zu behandeln. Bei mutwilliger Sachbeschädigung wird Anzeige erstattet und Schadensersatz geltend gemacht. Für von SchülerInnen mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Wertsachen, Schmuck und Geld sind durch SchülerInnen sicher aufzubewahren. Bei Verlust erfolgt keine Haftung. Für Schäden, die sich aus der Mitnahme ergeben, haften somit die betreffenden SchülerInnen bzw. deren gesetzliche VertreterInnen. Das Abstellen von Fahrrädern und Rollern muss an den dafür vorgesehenen Plätzen vor dem Schulgebäude erfolgen. Für abhandengekommene Fahrräder und Roller wird keine Haftung übernommen.

Schulfremde Personen

Der Aufenthalt externer Personen ist nur mit Erlaubnis des Schulpersonals gestattet. BesucherInnen müssen sich grundsätzlich im Sekretariat oder bei der Schulleitung anmelden. Wenn sich externe Personen auf dem Schulgelände befinden, ist das Schulpersonal zu informieren. Die Außentüren des Schulgebäudes bleiben zu jeder Zeit verschlossen, es sei denn, SchülerInnen und Schulpersonal wird der Zugang zum Schulgebäude ermöglicht. Lehrkräfte sowie MitarbeiterInnen oder BesucherInnen des oskars und der Schule weisen sich durch Namens- oder Funktionsschilder aus.

Aushänge/ Veröffentlichungen

Der Aushang und die Veröffentlichung von analogen und/ oder digitalen Mitteilungen (z.B. Plakate, Flyer, Handzettel, Werbung etc.) sind nur nach vorangegangener Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.

Mitnahme und Nutzung digitaler Endgeräte

Mitgebrachte elektronische Geräte (z.B. Handys, Smartwatches mit Aufnahme- oder Fotofunktion, Kameras…) bleiben grundsätzlich während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen ausgeschaltet in der Schultasche. Auf dem gesamten Schulgelände ist die Nutzung elektronischer Endgeräte für SchülerInnen untersagt. In Ausnahmefällen und für unterrichtliche Zwecke können das Handy oder andere elektronische Geräte im Unterricht mit Erlaubnis der Lehrperson genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und den Erziehungsberechtigten durch das Sekretariat ausgehändigt.

Foto- und Videoaufnahmen

Fotografieren und Filmen sind auf dem Schulgelände untersagt, außer es wird von der Lehrkraft explizit erlaubt. Fotos und Videos von SchülerInnen dürfen nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gemacht und veröffentlicht werden. Dazu füllen die Erziehungsberechtigten die Seite „Foto- und Filmerlaubnis“ im Hausaufgabenheft zu Beginn des Schuljahres aus.

Gegenstände und Bekleidung

Unsere Schule ist ein der Demokratie verpflichteter und darüber hinaus politisch neutraler Ort. Das zur Schau stellen von rassistischer, nationalistischer, extremistischer und demokratiefeindlicher Symbolik ist untersagt. Nationalflaggen können für unterrichtliche Zwecke oder nach Absprache mit der Schulleitung gezeigt werden. An der Grundschule „Am Priesterweg“ erwarten wir von allen Personen angemessene und zweckmäßige Kleidung. Gegenstände und Bekleidung, die geeignet sind den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden, können durch Lehrkräfte untersagt werden. Störende oder gefährliche Gegenstände können von den Lehrkräften eingezogen werden. In der Regel können sie am Ende des Unterrichtstages durch die Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Während der Unterrichtszeiten und in geschlossenen Räumen sind Kopfbedeckungen abzusetzen. Ausnahmen hiervon können bei der Schulleitung beantragt werden. Fundsachen werden in den dafür vorgesehenen Schränken im Foyer abgelegt.

Notwendige Daten zur Beschulung

Die SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte stellen der Grundschule „Am Priesterweg“ jährlich alle zur Beschulung notwendigen Daten über das Schülerdatenblatt im Hausaufgabenheft zur Verfügung. Jeder Wohnungswechsel, Wechsel der AnsprechpartnerIn oder Änderungen in der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sind der Klassenlehrkraft unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für Namens- und Personenstandsänderungen. Die Erziehungsberechtigten veranlassen zusätzlich selbständig die Berichtigung der Daten durch eine Änderungsmitteilung an das Sekretariat und legen ggf. entsprechende Nachweise vor.

 

C Schulalltag und Unterricht

 

Betreten und Verlassen des Schulgebäudes

Personen, die das Schulkind zur Schule bringen, geben dies am Eingang vor dem Schulgebäude ab. Die SchülerInnen gehen von dort aus selbstständig in den Klassenraum. Sie betreten das Schulgebäude um 7.45 Uhr. SchülerInnen, die an der Frühstücksversorgung teilnehmen, finden sich ab 7.00 Uhr im Speiseraum ein. Garderoben, Sportbeutel und persönliche Dinge legen alle Kinder im Spind ab. In den Klassenräumen werden grundsätzlich Hausschuhe getragen. Von 7.45 bis 8.00 widmen sich die Kinder den Aufgaben der individuellen Lernzeit. Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr.

Bei späterem Unterrichtsbeginn kommen SchülerInnen ruhig in das Schulhaus. Sie verlassen nach dem Unterricht bzw. nach dem Ende der Ganztagsangebote direkt das Schulgelände. Bei Verspätungen melden sich die SchülerInnen zunächst im Sekretariat an.

Während der Schulzeit darf das Schulgelände ohne Aufsichtsperson nicht verlassen werden.

 

Betreten und Verlassen der Klassenräume

SchülerInnen betreten und verlassen Klassen- und Fachräume nicht ohne eine aufsichtsführende Person. In Ausnahmefällen kann es nach Absprache mit einer Lehrkraft gesonderte Vereinbarungen geben. Alle Lehrkräfte sowie alle SchülerInnen achten beim Verlassen der Unterrichtsräume darauf, dass das Licht ausgeschaltet ist, die Fenster verschlossen sind und die Tafel sauber gewischt wurde. Am Ende des Schultages stellen die SchülerInnen die Stühle hoch. Die Räume werden verschlossen. Stunden - und Raumbelegungspläne sind sichtbar angebracht.

Verhalten im Unterricht

Zu Unterrichtsbeginn erscheinen alle am Unterricht Beteiligten pünktlich. SchülerInnen bereiten sich selbstständig auf den Unterricht vor, indem sie die entsprechenden Materialien bereitlegen und ihre Hausaufgaben termingerecht anfertigen. Alle reden in angemessener Lautstärke und hören einander zu. Jede Klasse erstellt individuelle Klassenregeln, an die sich jede/r hält. Jede Lehrkraft und alle SchülerInnen tragen Sorge für die Sauberkeit im Klassen- oder Fachraum. Die Klasse, die sich als letzte in einem Unterrichtsraum befindet, verlässt ihn so, dass die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen sind. Verschmutzungen von Tischen, Stühlen und Wänden sind zu unterbleiben. Lassen sich die Verursacher von Verschmutzungen nicht ermitteln, muss die Reinigung von den Ordnungsdiensten der Klasse gewährleistet werden. Nach Absprache mit der Lehrkraft können bei Tests und Klassenarbeiten Kaugummis gekaut werden.

Besondere Regeln für den Sport- und Schwimmunterricht

Alle Kinder gehen nur mit ihren Sportbeuteln zum Sportunterricht. Nach dem Unterricht werden diese wieder zum Spind zurückgebracht. Die Begleitung zur Sporthalle und zurück zum Klassenraum erfolgt durch die Sportlehrkraft. Während des Sportunterrichts sind lange Haare zusammenzubinden, Schmuck wird vorher abgelegt. In den Umkleideräumen verhalten sich alle Kinder leise. Besitzt ein/e Schüler/in ein Attest, erfolgt eine gesonderte Regelung mit der Sportlehrkraft bzw. der Schulleiterin zur Teilnahme am Sportunterricht. Dabei sind die Hinweise und Anweisungen von Ärzten und Therapeuten zu berücksichtigen. SchülerInnen tragen während des Unterrichts sportgerechte Kleidung. In der Turnhalle dürfen nur Schuhe mit heller Sohle benutzt werden. Sportmaterialien und Geräte dürfen nur zweckgebunden und erst nach Aufforderung durch die Sportlehrkraft genutzt werden. Die Sportanlagen werden von den SchülerInnen nach Einweisung durch die Lehrperson betreten oder verlassen. Die Sportlehrkraft betritt als Erste die Sportstätte und verlässt sie als Letzte.

Schwimmunterricht

Die Kinder der 3. Klasse nehmen am Schwimmunterricht teil. Die Klasse wird durch eine Begleitung der Schule zum Schwimmunterricht gebracht und wieder abgeholt. Die Eltern tragen dafür Sorge, dass ihr Kind witterungsgerecht gekleidet ist, die Schwimmsachen vollständig sind und (bei kaltem Wetter) zusätzlich eine Mütze im Schwimmbeutel ist. SchülerInnen, die vom Schwimmunterricht befreit sind und SchülerInnen, die das Schwimmzeug vergessen haben, werden in der Schule betreut und bekommen Aufgaben zur selbständigen Bearbeitung. Im Krankheitsfall muss eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern vorgelegt werden. Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.

Unterrichtsmaterial/ Hausaufgaben

Die Unterrichtsmaterialien liegen vollständig, einsatzfähig und zum geforderten Zeitpunkt vor. Fehlende Materialien werden durch die Eltern ergänzt und ggf. erneuert. Die Erziehungsberechtigten unterstützen ihre Kinder darin, alle notwendigen Arbeitsmaterialien selbständig und komplett zusammenzustellen. Die Eltern schauen regelmäßig in das Hausaufgabenheft und überprüfen die Anfertigung der Hausaufgaben. Materialen, die durch die Schule zur Verfügung gestellt werden, werden ordentlich und sorgfältig behandelt. Bei Verlust oder Beschädigung müssen diese entsprechend zum Wert der Neuanschaffung durch die Eltern ersetzt werden.

 

Unterrichtsbeginn und -ende

Ablaufplan Klasse 1-3

Zeitraum

Angebot/Aktivität

7:45-8:00

Individualisierter Tagesbeginn

8:00-8:40

1. Stunde

8:40-9:20

2. Stunde

9:20-9:30

Frühstück

9:30-9:55

Leseband

9:55-10:20

Hofpause

10:20-11:00

3. Stunde

11:00-11:40

4. Stunde

11:40-12:25

Mittagessen/Hofpause

Ab 12:25

Ggf. offene Angebote/AGs 

12:25-13:05

Ggf. 5. Stunde 

13:05-13:45

Ggf. 6. Stunde 

 

Ablaufplan Klasse 4-6

Zeitraum

Angebot/Aktivität

7:45-8:00

Individualisierter Tagesbeginn

8:00-8:40

1. Stunde

8:40-9:20

2. Stunde

9:20-9:30

Frühstück

9:30-9:55

Leseband

9:55-10:20

Hofpause

10:20-11:00

3. Stunde

11:00-11:40

4. Stunde

11:40-11:45

Raumwechsel/kurze Pause

11:45-12:25

5. Stunde 

12:25-13:05

Mittagessen/Hofpause

13:05-13:45

Ggf. 6. Stunde

13:45-14:25

Ggf. 7. Stunde

Ab 13:05 

Ggf. offene Angebote/AGs

 

 

Schulweg

Der Schulweg ist durch die Erziehungsberechtigten zu organisieren und sicherzustellen. Für den Schulweg ist genügend Zeit einzuplanen. Eltern sind angehalten mit ihrem Kind den sicheren Schulweg zu üben und sich ggf. mit anderen Eltern bzw. MitschülerInnen zu vernetzen.

Pünktlichkeit und Aufsicht

Bei pädagogisch begründeten Auszeiten von SchülerInnen während des Unterrichts stellt die unterrichtende Lehrkraft die Aufsicht der Schülerin/ des Schülers sicher. Absprachen zur Übernahme von individuellen Aufsichten müssen im Vorfeld mit dem weiteren pädagogischen Personal (Schul- oder Lehrassistenz, Referendare, Praktikanten…) getroffen werden. Die SchülerInnen werden grundsätzlich nicht vorzeitig aus dem Unterricht entlassen.

Versäumnisse und Nachweis

Versäumt ein/e SchülerIn den Unterricht, so ist die Schule bis 8:00 durch den Erziehungsberechtigten über das Sekretariat zu benachrichtigen. Eine schriftliche Bescheinigung bzw. Entschuldigung ist bei Rückkehr der Schülerin/ des Schülers vorzulegen, auch bei stundenweisen Versäumnissen. Bei voraussehbarem Fehlen ist in begründeten Ausnahmefällen eine Beurlaubung zu beantragen. Der Antrag ist vorher rechtzeitig in Schriftform einzureichen. Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf Schulverdrossenheit kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden. Die SchülerInnen bzw. die Erziehungsberechtigten haben sich selbständig um das Nachholen verpasster Unterrichtsinhalte zu kümmern. Die Aufarbeitung der Leistungsnachweise wird durch die Lehrkraft bestimmt. Bleibt ein/e SchülerIn an mehr als fünf Tagen innerhalb von drei Monaten unentschuldigt dem Unterricht fern, besteht Berichtspflicht der Schule per Schulversäumnisanzeige an das Staatliche Schulamt. Bei einer Erkrankung während der Unterrichtszeit ist eine Abmeldung bei der Klassen- oder Fachlehrkraft erforderlich. Über die Erkrankung werden die Erziehungsberechtigten telefonisch informiert. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass das erkrankte Kind zeitnah von der Schule abgeholt wird.

Beurlaubungen

Anträge auf Unterrichtsbefreiung aus wichtigen Gründen für einen oder mehrere Unterrichtstage müssen rechtzeitig, mindesten 5 Tage vorher, schriftlich bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden. Freistellungen über drei Tagen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und sind schriftlich bei der Schulleitung mindestens zwei Wochen vorher einzureichen.

 

D Pausenordnung

 

Hofpause

SchülerInnen halten sich in den Pausen auf dem Schulhof auf, ein Verweilen im Schulgebäude ist untersagt. Die Klassenräume werden von den Lehrkräften verschlossen. Die Lehrkräfte verlassen als Letzte den Raum und tragen dafür Sorge, dass alle SchülerInnen zur Hofpause gehen. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist den SchülerInnen nicht gestattet. Toilettengänge finden zu Beginn oder zum Ende der Pause statt. Unsere Schulhöfe sind in der ersten Hofpause auf die Jahrgangsstufen aufgeteilt. Die Kinder der Klassenstufe 1 halten sich auf dem kleinen Hof auf. Die SchülerInnen der 2. Klasse spielen im 1. Schulhalbjahr auf dem kleinen Hof und ab dem 2. Schulhalbjahr auf dem großen Hof. Ab der 3. Klasse sind die Kinder auf dem Sportplatz und großen Schulhof. Die zweite Hofpause findet in zwei verschiedenen Blöcken statt. In dieser Pause dürfen Kinder aller Klassenstufen auf dem gesamten Hof spielen. Alle gehen sorgsam mit Spielgeräten um. Das Betreten von bepflanzten Flächen ist verboten. Abfälle werden umweltgerecht in blaue (Papier, Pappe), gelbe (Verpackungen) und schwarze (Restmüll) Mülleimer einsortiert. Wir achten auf ein gesundes, ausgewogenes Frühstück und verzichten auf Süßigkeiten in der 1. Hofpause.

Regenpause

In der Regenpause verweilen die SchülerInnen in den Unterrichtsräumen und werden dort von der Lehrkraft betreut, die anschließend in der Klasse den Unterricht erteilt.

Raumwechsel

Wenn erforderlich, erfolgt ein ruhiger und geordneter Raumwechsel. Die SchülerInnen gehen leise und langsam durch das Schulhaus.

Speiseraumordnung

Zwischen 11:40 und 12:25 Uhr gehen die Kinder der Klassenstufen 1-3 essen. Alle älteren SchülerInnen betreten den Speiseraum zwischen 12:25 und 13:05 Uhr. Jacken und Schulmappen sind im Speiseraum verboten. Alle vermeiden Nahrungsmittelverschwendung und nehmen zunächst kleine Portionen. Beim Essen achtet jede/r auf Tischmanieren und führt Gespräche in angemessener Lautstärke.

 

E Versicherungsschutz

 

Festlegung zum Unfall-, Brand- und Versicherungsschutz

Das Sekretariat ist in der Zeit von 07:00 Uhr – 13:45 Uhr Meldestelle für Unfall- und Gefahrenquellen sowie Anlaufstelle bei Unfällen und Vorkommnissen. Aus Sicherheitsgründen lassen sich sämtliche Außentüren ohne aufzuschließen nach außen öffnen (Fluchtwege). In Alarmsituationen muss das Schulgelände über den gekennzeichneten Fluchtweg verlassen werden. Die Fluchtwege sind gekennzeichnet und allen Lehrkräften bekannt. Bei Ertönen von den Alarmsignalen ist entsprechend der Brandschutzordnung zu verfahren. Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot. Das Öffnen der Fenster in den Unterrichtsräumen erfolgt nur auf Anweisung der Lehrpersonen.

 

F Sicherheit

 

Waffen, Munition und vergleichbare Gegenstände sowie Drogen und Chemikalien

Es ist untersagt, Waffen i.S. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach WaffG ein Verbot des Führens besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klinge von mehr als 12cm usw.) sowie Schusswaffen. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen). Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. Gesundheitsgefährdende Substanzen aller Art (z. B. Alkohol, Zigaretten, koffeinhaltige Getränke) sowie Kaugummis sind in der Schule verboten. 

Die SchülerInnen sind in regelmäßigen Abständen über das Waffenverbot zu belehren. Das Werfen von Schneebällen oder anderen Gegenständen wie z.B. Steinen, Kastanien, Eicheln usw. ist während des gesamten Schulbetriebs - außer durch explizite Weisung der Lehrkräfte-  verboten.

 

 

 

G Fehlverhalten und Pflichtverletzungen

 

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung 

Nichtbeachtung bzw. Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben dieser Hausordnung können zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 63 und 64 BrbgSchulG und bei schweren Verstößen zu strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung erfolgt unter Umständen eine Information an die Erziehungsberechtigten und/ oder an die Polizei.

 

F Schlussbestimmung und Inkrafttreten

 

Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil der Hausordnung. Die Schulleitung ist befugt, im Falle von Änderungsbedarfen aufgrund der Pflicht zur Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum Stattfinden der zuständigen Konferenz vorläufig die Anlagen dieser Hausordnung entsprechend den Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder einer veränderten Rechtslage mit Wirkung bis zur zuständigen Konferenz anzupassen. Diese Hausordnung kann auf Antrag der Schulkonferenz ergänzt oder abgeändert werden. Sollten einzelne Teile der Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Verabschiedung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen unberührt.

 

Inkrafttreten und unbefristete Gültigkeit mit Beschlussfassung der Schulkonferenz vom 02.07.2024

 

Amrei Dettbarn

Schulleiterin

 

 

 

 

 

21.08.2026 Abstimmung Lehrerkonferenz: einstimmig angenommen

01.10.2026 Abstimmung Schulkonferenz: einstimmig angenommen